BVG-Reforminter-pension begrüsst die sofortige und einmalige Senkung des Umwandlungssatzes auf höchstens 6%. Mit einem Rentenzuschlag sollen nur tatsächliche Leistungseinbussen kompensiert werden, eine «Zusatzrente» an alle, unabhängig von den effektiven Auswirkungen der BVG-Revision, lehnen wir ab. Dabei favorisieren wir ein Modell mit nach Jahrgang abgestuften Gutschriften für maximal 10 Jahre. Die Finanzierung der zusätzlichen Kompensationsrente muss ausschliesslich innerhalb der 2. Säule erfolgen; Umlagekomponenten mit AHV-Elementen in der beruflichen Vorsorge lehnen wir strikte ab. Obwohl das Rentenalter in dieser Vorlage nicht zur Diskussion steht, erachten wir eine Erhöhung des Regelrentenalters für Frauen auf 65 Jahre als dringend notwendig. Zu favorisieren wäre ein auf Lebenserwartung und Renditeperspektive ausgerichtetes Rentenalter. Stellungnahme von inter-pension |
Anhörung bis 28.02.2019
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Anhörung bis 15.01.2019
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Vernehmlassung bis 15.12.2017:
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Anhörung bis 17.8.2017:
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Vernehmlassung bis 13.7.2017:
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Reform der Altersvorsorge 2020
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Reform der Altersvorsorge 2020 – Stellungnahme und technische Umsetzung: 27.02.2014 |
Studie zu den Entschädigungen von Stiftungsräten: 19.12.2013Im Auftrag von inter-pension haben zwei Studenten die Entschädigungen von Stiftungsräten analysiert. Dabei hat sich gezeigt, dass die Regelungen sehr unterschiedlich sind. Den Bericht und die statistischen Auswertungen finden Sie nachstehend. Bachelor Thesis Entschädigung von Stiftungsräten |
Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessenleistungen – Parl. Initiative 11.457: 10.10.2013 |
Weisung "Ausweis der Vermögens-Verwaltungskosten": 14.01.2013 |
Bericht über die Zukunft der 2. Säule: 19.04.2012
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